Nach der Beerdigung können auf die Hinterbliebenen weitere Wege zukommen, die von den Lebensumständen des Verstorbenen abhängen.

 

In jedem Fall findet eine Verlassenschaftsabhandlung durch den Notar als Gerichtskommissär statt.

 

Weitere Wege könnten sein:

-  Pensionsstelle oder Abreitgeber

-  Bank

-  Versicherungen

-  Hausverwaltung

-  Post, Telefon und/oder Mobilfunkbetreiber

-  Stromversorger

-  Kündigungen von Mitgliedschaften, Abos und offene Verträge