Die Feuerbestattung bzw. Einäscherung ist die mit religiösen oder weltanschaulichen Gebräuchen verbundene Übergabe des menschlichen Leichnams an das Feuer.
Ein Verstorbener darf nur in einer behördlich genehmigten Feuerbestattungsanlage (Krematorium) eingeäschert werden. In einer Einäscherungskammer kann jeweils nur ein Verstorbener kremiert werden.
Um die Identität des Verstorbenen und seiner Asche zu gewährleisten, wird dem Sarg bei der Einäscherung eine mit einer Nummer versehene Schamottmarke beigelegt. Diese Marke wird nach der Einäscherung der Aschenkapsel, die zur Aufnahme der Asche dient, beigelegt. Das Vermischen der Asche mehrerer Personen ist verboten.
Die Urnen mit der Asche von Verstorbenen sind in auf dem Friedhof (Urnengrab, Urnenhain) zu bestatten. Außerhalb eines Friedhofes darf eine Urne
nur mit Genehmigung der dafür zuständigen Behörde (Bürgermeister) beigesetzt werden, z.B. im eigenen Garten oder Aufstellen der Urne im Haus. Bei diesen behördlichen Schritten sind wir ihnen gerne behilflich. |