Todesfall zu Hause
Bei einem Todesfall zu Hause ist als erstes der Totenbeschauarzt zu verständigen. Im Sinne des Arztes wird auch gebeten, die/den Verstorbene/n in einer möglichst unveränderten Position zu belassen.
Bevor wir die Abholung durchführen können, muss der Totenbeschauarzt amtlich den Tod feststellen. Nach erfolgter Ausstellung des Totenbeschauscheins können
sie mit uns sofort Kontakt aufnehmen, damit wir für sie alle weiteren Schritte erledigen können.
Wir übernehmen auch gerne die Verständigung des Totenbeschauarztes für
sie. In diesem Fall treten sie bitte als erstes mit uns in Kontakt.
Todesfall im Krankenhaus / Pflegeheim
In der Regel erfolgt die Benachrichtigung vom Ableben ihres Angehörigen telefonisch durch das Krankenhaus/Pflegeheim. Um
sie bei allen folgenden Schritten zu unterstützen und ihnen einige Wege abnehmen zu können, nehmen
sie ehestmöglich mit uns Kontakt auf.
Todesfall an einem öffentlichen Ort
Tritt der Todesfall, eines Angehörigen, an einem öffentlichen Ort ein, verständigt
sie in der Regel die zuständige Sicherheitsstelle. Dabei wird Ihnen auch mitgeteilt, wohin der/die Verstorbene gebracht wurde.
In den meisten Fällen wird der/die Verstorbene in eine Krankenanstalt transportiert, in der die genaue Todesursache festgestellt wird. Dies ist in diesem Fall ein normales Vorgehen.
In dieser Zeit stehen wir ihnen gerne mit Rat und Hilfe zur Seite.
Todesfall im Ausland
Bei einem Ableben eines Angehörigen im Ausland erfolgt die Verständigung in der Regel von der dort ansässigen österreichischen Botschaft (Vertretungsbehörde). In diesem Fall bitte wir
sie wieder ehestmöglich mit uns Kontakt aufzunehmen, um sie bei allen folgenenden Schritten zu unterstützen und
ihnen einige Wege abnehmen zu können. |